Wie wird gewählt

 

Nutzen Sie Briefwahl

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, am Wahltag Ihr Wahllokal aufzusuchen, können Sie Ihre Stimmen schon vorab per Briefwahl abgeben.
Ihre Gemeinde sendet Ihnen Ihre Wahlbenachrichtigung zu. Fordern Sie daraufhin die Briefwahlunterlagen an. Diese werden Ihnen per Post nach Hause geschickt. So können Sie in aller Ruhe wählen.
Den fertigen Wahlumschlag stecken Sie portofrei einfach in den nächsten Briefkasten oder geben ihn beim zuständigen Amt ab.

 

Unterstützen Sie die gesamte SPD-Liste

Dazu geben Sie einfach nur die unveränderte SPD-Liste ab. Damit verteilen Sie alle Ihnen zur Verfügung stehenden Stimmen auf den gesamten Wahlvorschlag der SPD. 

 

Kumulieren Sie

Die Zahl Ihrer Stimmen ergibt sich aus der Zahl der Kreisrätinnen und Kreisräte, die in Ihrem Wahlkreis gewählt werden können. Bei diesen Stimmen können Sie bis zu drei Stimmen auf eine Person anhäufen (kumulieren). Insgesamt dürfen Sie jedoch nicht mehr Stimmen vergeben, als Kreistagssitze für Ihren Wahlkreis zu wählen sind.

So viele Kreisrätinnen und Kreisräte sind im jeweilgen Wahlkreis zu wählen: 

Wahlkreis Anzahl
Wahlkreis 1 (Hardheim, Höpfingen, Walldürn) 6
Wahlkreis 2 (Buchen)  5
Wahlkreis 3 (Adelsheim, Osterburken, Ravenstein, Rosenberg, Seckach)  6
Wahlkreis 4 (Billigheim, Elztal, Schefflenz)  5
Wahlkreis 5 (Binau, Fahrenbach, Limbach, Neckargerach, Waldbrunn, Zwingenberg)  6
Wahlkreis 6 (Aglasterhausen, Haßmersheim, Hüffenhardt, Neunkirchen, Obrigheim, Schwarzach)  7
Wahlkreis 7 (Mosbach, Neckarzimmern)  7

 

 

Panaschieren Sie

Sie können Ihre Stimmen auch an Kandidierende aus verschiedenen Listen vergeben, also panaschieren (aus dem Französischen: panacher = bunt machen, mischen).
 

 

Wahlberechtigte

Bei den Kreis-, Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen sind alle wahlberechtigt, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union haben, mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Landkreis, in der Gemeinde bzw. der Ortschaft wohnen.

 

Termine

Alle Termine öffnen.

01.05.2024, 11:00 Uhr - 12:00 Uhr 1. Mai Kundgebung OV Waldbrunn

02.05.2024, 17:00 Uhr - 19:00 Uhr wahrgenommen - wir fragen nach

02.05.2024, 18:00 Uhr - 19:00 Uhr ORTSRUNDGANG DURCH ALTHEIM